Whistleblower Symbolbild

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Die Problemlage

Die EU Whistleblower-Richtlinie wurde in Österreich im HinweisgeberInnenschutzgesetz, welches am 25. Feber 2023 in Kraft trat umgesetzt. Die Umsetzungsfristen für Unternehmen sind kurz gefasst. Unternehmen und öffentliche Stellen sind größenabhängig verpflichtet ein Hinweisgebersystem zu etablieren, das für Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerber und Lieferanten zugänglich sein muss:

• Unternehmen ab 250 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern spätestens bis 25. August 2023,

• Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten müssen müssen die Bestimmungen bis 17. Dezember 2023 umgesetzt haben.

Im österreichischen Gesetz ist der Anwendungsbereich der EU Richtlinie auf Verstöße gegen EU-Recht um Delikte nach dem österreichischen Strafrecht erweitert.

Unsere Lösung für Sie

Verstöße gegen die EU Whistleblower-Richtlinie und das HinweisgeberInnenschutzgesetz stellen künftig vor allem auch ein Imageproblem dar. Dazu muss noch kein meldeauslösendes Fehlverhalten vorliegen, alleine ein Verstoß gegen die Richtlinie und Gesetz kann Ihren guten Ruf schädigen.

Whistleblower sollen motiviert werden zunächst ein zur Verfügung stehendes internes Meldesystem zu verwenden. Sollte das nicht möglich sein und der Whistleblower wendet sich sofort an die Öffentlichkeit, besteht zusätzlich zur Sanktionierung von angeblichem Fehlverhalten die Möglichkeit eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen das betroffene Unternehmen.

Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor externe Dienstleister mit dem Betrieb eines internen Meldekanales zu befassen.

Wir bieten Ihnen ein nach Ihren Wünschen frei skalierbares Hinweisgeber-System, das allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und datenschutzrechtlich konforme Abhandlungen von Hinweisen ermöglicht. Unser System ermöglicht es Ihnen vorschriftskonform auch mit anonymen Hinweisgebern sicher zu kommunizieren.

Wir begleiten Sie von der Planung über die Umsetzung in den laufenden Betrieb Ihres Hinweisgebersystemes. Dazu planen und setzen wir gemeinsam mit Ihnen eine komplette Hinweisgeber-Infrastruktur ein.

Unser Angebot für Sie

✔ Selbstentwickelte 100% österreichische Lösung, keine Einbindung von Drittanbietern oder Cloud-Diensten.

✔ Kostengünstige Umsetzung unseres rechtssicheren Hinweisgebersystems für Ihr Unternehmen.

✔ Flexible Anpassungsfähigkeit an Ihre Erfordernisse und Wünsche.

✔ Bei Bedarf problemlose Erweiterung auf die Erfordernisse des geplanten Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes.

✔ Garantierte Daten- und Informationssicherheit.

✔ Aktuellste Technologie gewährleistet maximale Sicherheit unseres Systems: Geprüfte TOM am neuesten Stand; erfolgreich bestandene Penetrationstests; es verbleiben keinerlei Daten auf Internet-Servern, daher kann es auch zu keinen Leaks durch versuchte Hackerangriffe kommen.

✔ Datenschutzrechtlich konforme Verarbeitung von Hinweisen.

✔ Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten bei der Anpassung bestehender und Neuerstellung datenschutzrechtlicher Dokumente.

✔ Zusatzleistungen wie beispielsweise Einbettung von Fremdsprachen, Umsetzung in "einfacher Sprache", ein analoges Postfach oder eine individuelle Vanity-Nummer (0800) ermöglichen wir gerne für Ihr Unternehmen.

Um unseren Systementwurf zu unverbindlich und kostenlos testen klicken Sie bitte hier - wir haben die fiktive "Test GmbH & Co KG" in unserem System angelegt. Unser System geleitet Sie durch einen Meldevorgang, wie wir diesen auch für Sie umsetzen können.

Kontaktieren Sie uns am besten noch heute um dem HinweisgeberInnenschutzgesetz und der EU Whistleblower-Richtlinie zu entsprechen!

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